Ziel meiner ergotherapeutischen Behandlungen ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität/Arbeit und Freizeit/Erholung zu stärken.
Daneben biete ich Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention an.
Falls Sie nicht in die Praxis kommen können, komme ich gerne zu Ihnen nach Hause. Ihr Hausarzt / Facharzt kann Ihnen zusätzlich zur ergotherapeutischen Behandlung auch einen Hausbesuch verordnen. Der Hausbesuch wird von den Krankenkassen teilweise rückerstattet.
Meine barrierefreien Praxisräumlichkeiten befinden sich im Gemeindezentrum in Haiming (Physiotherapie & Osteopathie Edwin Hoendervangers im 1. Obergeschoß)
Adresse: Siedlungsstraße 4 - A-6425 Haiming
Kostenlose Parkplätze direkt vor der Praxis (Kurzparkzone)!
Mag. (FH) Doris Habicher
Ergotherapeutin in den Bereichen Neurologie, Handverletzungen, Prävention, Wanderführerin und Mutter einer Tochter.
Als Ergotherapeutin stehe ich mit meinen Fähigkeiten / Erfahrungen und meinem Wissen als Begleiterin / Unterstützerin / Beraterin zur Verfügung, um Menschen, die ihre Selbständigkeit / Handlungskompetenz in ihrer Lebenssituation wiedererlangen / erhalten / erleichtern wollen, zu stärken.
Patientinnen und Patienten sind verpflichtet während der Therapie, ab dem Betreten der Therapieräumlichkeiten, eine FFP-2-Maske zu tragen.
In der Ergotherapie ist es nicht möglich einen Mindestabstand einzuhalten. Aus diesem Grund dürfen keine Patientinnen und Patienten mit jeglichen Covid Krankheitssymptomen behandelt werden.
Ein Negativer Antigentest trägt zu einem achtsamen, gesunden und verantwortungsvollem miteinander bei. Zur Sicherheit von Therapeutin und nachfolgend behandelten Menschen.
Terminanfragen können Sie gerne telefonisch unter +43 664 222 3708 oder per E-Mail (unter Angabe von Name/Telefonnummer/Diagnose) stellen: ergo@dorishabicher.at
Absage von vereinbarten Terminen mindestens 24 Stunden vorher.
Kurzfristig abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Ich arbeite als Wahltherapeutin nach dem Wahlarztprinzip.
Das bedeutet, dass die Rechnung/Honorarnote nach Beendigung einer Therapieverordnung vorerst von Patientenseite zu begleichen ist.
Nach Einreichung bei der entsprechenden Sozialversicherung wird der Kassenanteil an die Patientenseite refundiert. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen und der Art der Leistung ab.
Verbleibende Restkosten können bei Zusatzversicherungen eingereicht werden.
Ich bin Vertrags Therapeutin für die:BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
ÖGK – Österreichische Gesundheitskassa – ausschließlich im Rahmen des Schlaganfallpfades und des Neurorehavertrages